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Oldenburg

AGB

Allgemeine Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen

Anmeldung
Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller (geschlechtsneutral gemeint) die hier aufgeführten Bedingungen verbindlich an. Alle gesetzlichen, gewerbe- und arbeitsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Die Rechnung wird etwa 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin versendet, ist sofort fällig und innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.

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Zulassung
Über die Zulassung der Aussteller entscheidet der Veranstalter. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Das genaue Angebot muss in der Anmeldung genannt werden. Später hinzukommende, zusätzliche oder andere Produkte und/oder Dienstleistungen sind genehmigungspflichtig und dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen. Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss von der Messe führen. Mitaussteller/Unteraussteller sind nicht vorgesehen. Ein Konkurrenzausschluss gibt es nicht.

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Messestand
Die Standmaße sind in Breite x Tiefe angegeben. Die Ausrichtung des Standes ist - wie im Plan vorgegeben - einzuhalten. Die Teilnehmergebühr beinhaltet die reine Standfläche ohne Ausstattung und Trennwände. Tische und Stühle stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Ein Stromanschluss von 220 Volt, maximal bis 500 Watt ist erhältlich. Ein Mehrbedarf ist unbedingt anzumelden. Eine Kabeltrommel/Verlängerungskabel von mind. 5m Länge sowie ggf. eine Mehrfachsteckdose ist vom Standinhaber mitzubringen. Die Kabeltrommel ist komplett abzurollen (wegen Feuergefahr). Zum Abschluss des Messetages ist der Strom auszuschalten. Nur wenn Stühle, Tische und Strom in der Rechnung aufgeführt werden, stehen sie zur Messe zur Verfügung.

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Anmeldung/Rücktritt
Die Anmeldung ist verbindlich. Sie erfolgt schriftlich, per E-Mail oder Post, sie wird rasch per Mail bestätigt. Bei Rücktritt bis 4 Monate vor der Veranstaltung sind 25 % der Standgebühr, mindestens € 100, bei Rücktritt bis 8 Wochen vor der Veranstaltung sind 50% der Standgebühr, innerhalb der letzten 8 Wochen vor der Messe sind 100% fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann vom Aussteller gestellt werden, eine Annahmepflicht für den Veranstalter besteht nicht. Der Veranstalter behält sich eine Neuvermietung vor. Hat der Aussteller mehrere Veranstaltungen gebucht, so kann der Veranstalter dem Austeller den Rücktritt von allen oder einzelnen anderen Veranstaltungen erklären. Dies gilt beispielsweise, wenn der Aussteller wegen grobem Fehverhalten einer Messe verwiesen wurde oder sich im Mahnverfahren befindet und eine weitere gute Zusammenarbeit unmöglich erscheint.

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Standvergabe
Die Vergabe der Stände erfolgt in Reihenfolge der Anmeldung. Der Veranstalter bemüht sich
besondere Standwünsche zu berücksichtigen, es besteht aber kein Anspruch.

 

Standaufbau und Standabbau
Soweit nichts anderes bei den Infos für Aussteller bei der jeweiligen Messe erwähnt ist, erfolgt der Aufbau der Stände am Vortag zur Messe von 14:00 – 19:00 Uhr und am Messetag von 7:30 – 9:30 Uhr. Vor Messebeginn dürfen keine Waren verkauft werden. Nach Aufbau des Standes und vor Messebeginn sind die Klebestreifen zur Messestand-Markierung vom Boden zu entfernen. Die Handhabung vermieteter Stühle und Tische werden von der Aussteller-Betreuung vor Ort geklärt.
 

Der Abbau erfolgt unmittelbar nach dem Ende der Messe, aber nicht vor dem offiziellen Ende um 18.00 Uhr. Der Aussteller verspricht dem Veranstalter eine Vertragsstrafe von € 500 gem. § 339 BGB im Falle des vorzeitigen Abbaus. Der Veranstalter führt diese Summe karitativen Zwecken zu. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Rückstände von Befestigungsmaterial oder Beschädigungen am Stand zurückbleiben und haftet dafür. Etwaige Schäden sind sofort zu melden.
Für die Entsorgung entstehenden Mülls ist der Standinhaber zuständig. Die Standflächen sind besenrein zu hinterlassen.

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Standgestaltung
Bei der Standgestaltung sind neben den Grundsätzen der Ästhetik die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, u.a. Brandschutz und sonstige sicherheitstechnische Auflagen zwingend zu beachten. Der Veranstalter kann Änderungen an der Standgestaltung verlangen, wenn der Gesamteindruck für ihn nicht stimmig ist mit umliegenden Ständen und/oder nicht dem Gesamterscheinungsbild der Messe entspricht. Für die Einholung notwendiger Genehmigungen ist alleine der Aussteller verantwortlich. Ebenso müssen alle vom Aussteller eingebrachten Anschlüsse, Maschinen, Geräte etc. den einschlägigen Bestimmungen, insbesondere den DIN-Normen und den VDI entsprechen, bzw. Stoffe müssen einen Mindestabstand von 20cm vom Boden haben und schwer entflammbar sein! Offenes Feuer, Kerzen und Räucherstäbchen sind in jeder Form verboten, das Abspielen von Musik nur mit Erlaubnis des Veranstalters. Die Standausstattung muss selbstständig und frei stehen können.

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Parkmöglichkeiten/Entladen
Der Aussteller kann direkt vor dem Haus sein Equipment und seine Ware entladen. Nach erfolgtem Entladen ist dieser Platz umgehend zu räumen.

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Vortragsprogramm
Der Veranstalter achtet auf ein ausgewogenes Programm und es stehen nur begrenzte Vortrags-Kapazitäten zur Verfügung. Die Anmeldung als Aussteller ist auch dann noch bindend, wenn ein Vortragswunsch nicht erfüllt werden kann.

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Durchführung der Messe
Soweit nichts anderes bei den Infos für Aussteller bei der jeweiligen Messe erwähnt ist, ist die Messe ist von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Der Stand ist in der Zeit durchgängig mit Personal zu besetzen. Ausnahmeregelungen gelten für Referenten während ihres Vortrags.

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Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für deine Ware oder anderweitigem Verlust an deinem Stand. Bitte versichere dein Ausstellungsgut auf eigene Rechnung bei Bedarf.

 

Höhere Gewalt/Änderungen
Kann die Messe durch Eintritt Höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung, durch Absage des Vermieters oder Auflagen, die eine sinnhafte Durchführung unmöglich machen, nicht stattfinden, so entfällt der Anspruch auf die Erstattung der Standmiete.

Sollte die Veranstaltung zu einem späteren Datum durchzuführen sein, so wird die geleistete oder zu leistende Standgebühr vollständig angerechnet, sofern der Aussteller binnen einer Woche nach Zugang der Mitteilung zu dem veränderten Datum seine Teilnahme erklärt. Andernfalls entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

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​Verfassungskonformität/Jugendschutz/Sekte

Der Aussteller verpflichtet sich auf den Verkauf von Werken zu verzichten, die 1. Von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) aufgrund rassistischer, rechtsextremer, nationalsozialistischer und / oder antisemitistischer Inhalte auf den Index gesetzt oder 2. Vom Bundesamt oder den Landesämtern für Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft wurden.

Der Aussteller versichert weiter, dass weder er, noch die von ihm für die Teilnahme an der Veranstaltung benannten Personen einer Vereinigung angehören, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder deren Tätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Der Aussteller versichert zudem, dass weder er noch die Mitglieder seines Messeteams, Mitglieder der International Association of Scientologists (IAS), der Scientology Church, des World Institute of Scientology Enterprises (WISE) oder einer anderen Scientology-Organisation sind und nicht nach den Technologien von L. Ron Hubbard arbeiten sowie Mitglieder einer anderen Sekte sind.

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​Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.

28.09.2024

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